Die voll erschlossene Parzelle befindet sich an ruhiger und leicht erhöhter Lage ohne Durchgangsverkehr (Sackgasse) in einem Einfamilienhausquartier. Das Grundstück profitiert von der ganztägigen Besonnung und bietet eine wunderschöne Aussicht auf die Berge und die Landwirtschaftszone.
Neunkirch ist ein wunderschöner Ort, eingebettet in die Natur mit einer heimeligen Altstadt – ein Paradies für Familien mit Kindern und Tiere. Diverse Wander- und Bikewege befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Voll erschlossenes Bauland an leicht erhöhter Lage in Neunkirch SH
CH-8213 Neunkirch, Sonnige Lage
CHF 230'000.-
Angaben
Kategorie
Bauland
Referenz-Nr.
#2044939
Erschlossen
Ja
Grundstücksfläche
542 m²
Ausnützungsziffer
0.3
Gemeindesteuer
99 %
Kontakt für Besichtigungen
Reserviert
Lage
Einwohnerzahl: 2’086
Höhe: 429 m. ü. M
Fläche: 17.91 km²
Höhe: 429 m. ü. M
Fläche: 17.91 km²
Gemeinde
Das mittelalterliche Städtchen im Herzen des lieblichen Klettgaus, eine unvergleichliche rechteckige Stadtanlage, zeugt von einer reichen, geschichtlichen Vergangenheit. Markante gut erhaltene Gebäude, eine pittoreske Altstadt mit malerischen Gassen, romantischen Hinterhöfen, geben dem Städtli einen unvergleichlichen Charme. Neunkirch liegt 13 km neben der Kantonshauptstadt Schaffhausen.
Quelle: www.neunkirch.ch
Quelle: www.neunkirch.ch
Parzelle 1
Grundstückfläche: 542 m2
Parzellen-Nr.: 842
Erschliessung: voll erschlossen
Ausnutzungsziffer: 0.3
Wohnzone: W1
Steuerfuss: 99 %
Bauzonenplan:
Kniestock: max. 50 cm
Gebäudelänge: 20 m
Firsthöhe: 8 m
Grenzabstand: klein 4 m / gross 6 m
Weiteres:
In der Zone W1 darf das Dachgeschoss mit Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen ausgebaut werden. Flächen, welche über 1.5 m liegen, zählen zur anrechenbaren Nutzfläche. Der Ausbau des Untergeschosses ist bis zur Hälfte der Vollgeschossfläche möglich, sofern die talseitige Fassade des Untergeschosses frei liegt.
Parzellen-Nr.: 842
Erschliessung: voll erschlossen
Ausnutzungsziffer: 0.3
Wohnzone: W1
Steuerfuss: 99 %
Bauzonenplan:
Kniestock: max. 50 cm
Gebäudelänge: 20 m
Firsthöhe: 8 m
Grenzabstand: klein 4 m / gross 6 m
Weiteres:
In der Zone W1 darf das Dachgeschoss mit Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen ausgebaut werden. Flächen, welche über 1.5 m liegen, zählen zur anrechenbaren Nutzfläche. Der Ausbau des Untergeschosses ist bis zur Hälfte der Vollgeschossfläche möglich, sofern die talseitige Fassade des Untergeschosses frei liegt.
Besonderheiten
- Ganztagessonne
- Schöne und freie Aussicht auf die Landwirtschaftszone und den Randen
- Unverbaubare Weitsicht
- Sonnige, ruhige und grüne Lage
Eigenschaften
Umgebung
Ruhige Lage
Geschäfte
Bank
Post
Bahnhof
Bushaltestelle
Autobahnanschluss
Kinderfreundlich
Spielplatz
Kindergarten
Primarschule
Sekundarschule
Ausstattung
Wasseranschluss
Stromanschluss
Bauland erschlossen
Besonnung
Ganzer Tag besonnt
Aussicht
Schöne Aussicht
Freie Aussicht
Berge
Distanzen
Bahnhof
650 m
Öffentliche Verkehrsmittel
650 m
Autobahn
10 km
Kindergarten
750 m
Primarschule
950 m
Sekundarschule
950 m
Geschäfte
800 m
Post
750 m
Bank
650 m